(1) ML erbringt Coaching- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern, Coaches, Trainern und Beratern. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen auch Seminare, Events, Coachings und Mentorings, einzeln und/oder in Gruppen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ML dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ML zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ML, bleibt der Vergütungsanspruch von ML unberührt.
(3) ML ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(4) Sofern zwischen ML und dem Kunden sogenannte VideoCalls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von ML stammen.
(5) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von ML erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
(6) Die Buchung unserer Seminare und Veranstaltungen erfolgt verbindlich.
(7) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungseschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(9) ML ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert.